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Information

Gesetze und Vorschriften zur Schädlingsbekämpfung in Deutschland

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Die Schädlingsbekämpfung in Deutschland unterliegt einer Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt sicherstellen sollen. Als IHK-zertifizierter Schädlingsbekämpfer kennt Kammerjäger Absolut Berlin diese Regelungen genau und arbeitet stets gesetzeskonform.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das Infektionsschutzgesetz regelt die Bekämpfung von Schädlingen, die Krankheiten übertragen können. Es verpflichtet Hauseigentümer und Gewerbetreibende, Schädlingsbefall zu melden und bekämpfen zu lassen, wenn von den Schädlingen eine gesundheitliche Gefahr ausgeht. Besonders relevant ist dies bei Ratten, Kakerlaken und anderen Hygieneschädlingen.

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt wildlebende Tiere — auch solche, die als Schädlinge wahrgenommen werden. Paragraph 39 verbietet es, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Dies betrifft insbesondere:

  • Wespen: Alle Wespenarten sind geschützt. Eine eigenmächtige Nestentfernung kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
  • Hornissen: Stehen unter besonderem Schutz. Für jede Maßnahme ist eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich.
  • Marder: Unterliegen dem Jagdrecht und dürfen nur von berechtigten Personen (Jäger, Förster) gefangen oder vertrieben werden.
  • Tauben: Auch Stadttauben genießen Tierschutz. Bekämpfungsmaßnahmen müssen tierschutzkonform sein.

Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Diese EU-Verordnung regelt die Zulassung und Verwendung von Biozidprodukten, zu denen auch Schädlingsbekämpfungsmittel gehören. In Deutschland dürfen nur zugelassene Präparate verwendet werden. Professionelle Schädlingsbekämpfer müssen nachweisen, dass sie die sachgerechte Anwendung beherrschen.

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel für den Garten- und Landschaftsbereich fallen unter das Pflanzenschutzgesetz. Seit 2012 sind zahlreiche Wirkstoffe, die früher im Privatbereich eingesetzt wurden, nur noch für den professionellen Einsatz zugelassen. Dies betrifft insbesondere systemische Insektizide.

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Umgang mit chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln. Professionelle Schädlingsbekämpfer müssen:

  • Eine Sachkunde gemäß Paragraph 11 ChemVerbotsV nachweisen
  • Sicherheitsdatenblätter für alle eingesetzten Mittel vorhalten
  • Kunden über die verwendeten Mittel und notwendige Sicherheitsmaßnahmen informieren
  • Persönliche Schutzausrüstung verwenden

HACCP und Lebensmittelhygiene

Im Lebensmittelbereich gelten besonders strenge Vorschriften. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt von Lebensmittelbetrieben ein HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points), das auch die Schädlingsbekämpfung umfasst. Kammerjäger Absolut Berlin ist HACCP-zertifiziert und bietet spezielle Lösungen für Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelhandel.

Was bedeutet das für Sie?

Als Privatperson oder Gewerbetreibender sollten Sie bei Schädlingsbefall immer einen zertifizierten Fachbetrieb beauftragen. Dieser kennt die geltenden Gesetze und stellt sicher, dass die Bekämpfung:

  • Gesetzeskonform durchgeführt wird
  • Nur zugelassene Mittel in notwendiger Menge eingesetzt werden
  • Der Artenschutz beachtet wird
  • Die Dokumentationspflichten erfüllt werden

Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Schädlingsbekämpfung? Kontaktieren Sie uns: 030 340 46 300

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