Wer in Berlin ein Restaurant, Café, Hotel oder eine Großküche betreibt, hat seit Jahren eine eindeutige Pflicht: ein dokumentiertes HACCP-System mit nachweisbarer Schädlingskontrolle. Wer sie ignoriert, riskiert bei der nächsten Begehung der Lebensmittelaufsicht Bußgelder, Auflagen oder im Extremfall die Schließung. Wir betreuen in Berlin Dutzende Gastronomiebetriebe — vom Familienrestaurant in Kreuzberg bis zum Hotel am Kurfürstendamm — und erklären hier, was tatsächlich verlangt wird, und was nur Mythen sind.
Was HACCP überhaupt ist
HACCP steht für „Hazard Analysis and Critical Control Points" — Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte. Es ist seit 2006 EU-weit Pflicht für jeden Lebensmittelbetrieb, geregelt in der EG-Verordnung 852/2004. In Berlin überwacht das die Lebensmittelaufsicht der zwölf Bezirksämter, die unangemeldet kommen darf. HACCP ist kein Zertifikat, das man einmal kauft und dann hat — es ist ein laufendes Dokumentationssystem, das im Tagesgeschäft mitgeführt wird.
Schädlingskontrolle ist einer der zentralen kritischen Kontrollpunkte. Das heißt: Sie müssen nachweisen können, dass Ihr Betrieb regelmäßig auf Schädlinge kontrolliert wird, dass Befälle zeitnah behandelt werden, und dass die ergriffenen Maßnahmen dokumentiert sind.
Was die Lebensmittelaufsicht konkret prüft
Bei einer Begehung schaut der Kontrolleur auf folgende Punkte:
- Schädlingsmonitoring-Dokumentation: Gibt es einen Plan, der zeigt, wo Köderstationen, Lebendfallen oder UV-Insektenfallen aufgestellt sind?
- Kontrollprotokoll: Werden die Stationen regelmäßig (mindestens quartalsweise, oft monatlich) kontrolliert? Wer hat wann was gefunden?
- Wirkstoffliste und Sicherheitsdatenblätter: Welche Mittel werden eingesetzt? Sind sie für Lebensmittelbetriebe zugelassen? Liegen die Datenblätter griffbereit?
- Lagerstrukturen: Sind Vorräte mindestens 15 cm vom Boden und 5 cm von der Wand entfernt? Gibt es FIFO-Lagerung („first in, first out")?
- Bauliche Sicherung: Sind Türen unten dicht, Fliegengitter intakt, Lüftungsschächte gegittert?
- Mülllogistik: Wie wird Bioabfall gelagert, in welchem Rhythmus abgeholt, wo stehen die Tonnen?
Wenn auch nur einer dieser Punkte unzureichend dokumentiert ist, fließt das in den Begehungsbericht ein und kann eine Nachkontrolle oder Auflagen nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall drohen Bußgelder zwischen 500 und 25.000 Euro — in Extremfällen mehr.
Warum Sie das nicht selbst machen können
Theoretisch dürfen Sie als Betreiber selbst Köder auslegen und Protokolle führen. Praktisch funktioniert das aus drei Gründen nicht:
- Wirkstoffrecht: Viele wirksame Rodentizide und Insektizide sind nach Chemikalienverbotsverordnung sachkundepflichtig. Ohne Sachkundenachweis dürfen Sie sie nicht einsetzen — und die Baumarktprodukte haben für Lebensmittelbetriebe keine Zulassung.
- Erkennung: Eine Pharaoameise sieht aus wie eine harmlose Wegameise, ein junges Schabenexemplar wie ein normaler Käfer. Die richtige Identifikation entscheidet über die Behandlung.
- Glaubwürdigkeit der Dokumentation: Ein Selbstprotokoll wird vom Kontrolleur deutlich kritischer gelesen als ein Protokoll eines IHK-zertifizierten Schädlingsbekämpfers.
Was ein Wartungsvertrag mit uns enthält
Für Berliner Gastronomiebetriebe bieten wir HACCP-konforme Wartungsverträge an. Im Standardumfang:
- Erstbegehung mit Risikoanalyse: Wir gehen den ganzen Betrieb mit Ihnen ab und identifizieren alle relevanten Risiken.
- Stationen-Plan: Schriftlicher Plan mit nummerierten Köder- und Monitoringstationen, der den Behörden vorgelegt werden kann.
- Quartals- oder Monatsbesuche: Sichtkontrolle, Köderaustausch wo nötig, Protokoll mit Datum, Uhrzeit, Befund und ggf. Maßnahmen.
- Soforthilfe bei Befall: Vertragskunden haben Vorrang. In der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort.
- Dokumentation digital und auf Papier: Sie bekommen die Protokolle als PDF und in einer Mappe vor Ort, damit der Kontrolleur sie sofort einsehen kann.
- Beratung zu baulichen Maßnahmen: Wir sagen Ihnen, welche Türabdichtungen, Insektenfallen und Lagerregale wir empfehlen, und wo Sie sie kaufen können.
Typische Probleme, die wir in Berliner Restaurants sehen
- Schaben (vor allem Deutsche Schabe): kommt in jedem zweiten Restaurant in Friedrichshain, Neukölln und Kreuzberg irgendwann vor. Verbreitet sich über Lieferungen und Kabelschächte.
- Mäuse in Lagerräumen: nahezu unvermeidlich in Berliner Altbau-Restaurants. Mit fester Köderstation an der richtigen Stelle handhabbar.
- Lebensmittelmotten in Müsli- und Mehlvorräten: oft eingeschleppt mit Lieferungen, dann Pheromonfallen-Monitoring.
- Fruchtfliegen im Sommer: Hygiene und Abfluss-Reinigung lösen das meist.
- Pharaoameisen in Hotels mit Wellness-Bereich: selten, aber wenn vorhanden, dann kompliziert. Köderstrategie über mehrere Wochen.
Was es kostet
Standardvertrag für ein normales Restaurant (bis 200 m² Küche und Gastraum, ohne Wellness) liegt bei etwa 120 bis 220 Euro pro Monat bei vier Quartalsbesuchen oder 180 bis 300 Euro pro Monat bei monatlichen Besuchen. Hotels mit Wellness, Bäckereien mit Vorratslager und Großküchen liegen darüber. Ad-hoc-Notfalleinsätze für Vertragskunden sind in der Regel im Vertrag enthalten oder zum Vorzugspreis.
Im Vergleich zu einem Bußgeld nach einer schlechten Begehung (typisch 1.500 bis 8.000 Euro für mittlere Verstöße) und dem Imageschaden eines schlechten Berichts in der Lebensmittelaufsichts-Liste rechnet sich das fast immer.
Was Sie vor unserem ersten Besuch tun können
- Notieren Sie, wo und wann Sie Schädlinge in den letzten zwölf Monaten gesehen haben.
- Sammeln Sie alte Wirkstoffdokumente, falls vorhanden.
- Notieren Sie die Anzahl der Mitarbeiter, die in der Küche arbeiten — wir besprechen mit Ihnen, wer die Schädlingskontrolle im Tagesgeschäft begleiten kann.
- Erkundigen Sie sich nach den letzten Begehungen durch das Bezirksamt — was wurde damals beanstandet?
Eine vollständige Übersicht zu unseren Leistungen für Gewerbekunden finden Sie hier: Schädlingsbekämpfung Gastronomie Berlin und Schädlingsbekämpfung Gewerbe Berlin.
Anruf für Wartungsverträge oder eine erste Begehung: 030 340 46 300. Wir kommen in der Regel innerhalb einer Woche zur Erstaufnahme.
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